Wegen Verfahrensfehlern muss der Zweckverband Abwasserreinigung Gäu Kestenholz 66000 Franken zurückerstatten. Die Gemeinde hatte beim Regierungsrat Beschwerde gegen den 2012 eingeführten Kostenverteiler für die Unterhalts- und Betriebskosten erhoben.
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